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   BVerwG, 27.09.2017 - 2 VR 4.17   

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https://dejure.org/2017,40984
BVerwG, 27.09.2017 - 2 VR 4.17 (https://dejure.org/2017,40984)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2 VR 4.17 (https://dejure.org/2017,40984)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2 VR 4.17 (https://dejure.org/2017,40984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Kostenentscheid nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Kostenentscheid nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 VR 4.17
    Zum anderen verbietet das Gesetz eine rückwirkende Ernennung zu einem bereits vergangenen Zeitpunkt (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBG) und hat ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Ernennung oder Beförderung zu einem bestimmten (zukünftigen) Zeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 2 VR 4.17
    In Anlehnung an das in § 154 Abs. 1 VwGO normierte Grundprinzip des Kostenrechts, wonach der unterliegende Teil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dass derjenige Beteiligte die Kosten trägt, der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ).
  • VG Stuttgart, 29.10.2021 - 4 K 2830/20

    Anerkennung einer bulgarischen Lehrbefähigung; steckengebliebenes

    In Anlehnung an das in § 154 Abs. 1 VwGO normierte Grundprinzip des Kostenrechts, wonach der unterliegende Teil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dass derjenige Beteiligte die Kosten trägt, der ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.1989 - 1 C 70/86 - juris Rn. 32 und Beschl. v. 27.09.2017 - 2 VR 4/17 - juris Rn.1).
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